Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Veranstalter

    MINER’S ROCK UG (haftungsbeschränkt), Uhlandweg 7, D-38640 Goslar
    E-Mail: info(at)miners-rock.de
    Geschäftsführung: Sören Behme und Christian Burgart
    Handelsregister: AG Braunschweig - HRB 205186

  2. Geltungsbereich

    Für die Geschäftsbeziehung zwischen MINER'S ROCK UG (nachfolgend auch mit “MR“ bezeichnet) und dem Besteller von Produkten (Waren und Tickets) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt MR nicht an, es sei denn, MR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

    Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang, vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.

    Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Parkordnung an.

    • MINER’S ROCK Schichten
      Die MINER’S ROCK Schichten finden im ausgewiesenen Veranstaltungsbereich am Weltkulturerbe Rammelsberg in Niedersachsen statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Veranstaltungsticket gewährt wird, dazu gehört insbesondere die Veranstaltungsfläche in der „alten Schlosserei“ des Weltkulturerbe Rammelsberg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

    • MINER’S ROCK Open Air
      Das MINER’S ROCK Open Air findet auf dem ausgewiesenen Open-Air-Gelände am Weltkulturerbe Rammelsberg in Niedersachsen statt. Das Open-Air-Gelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Open-Air-Ticket gewährt wird, dazu gehört insbesondere die Eventfläche auf der Werkstraße des Weltkulturerbe Rammelsberg. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auf dem gesamten Open-Air-gelände.

      • Eine gültige Eintrittskarte berechtigt ohne weiteren Aufpreis die Nutzung des angebotenen Park&Ride-Service ab eine Stunde vor bis eine Stunde nach der Veranstaltung. Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

      • Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise und Parkmöglichkeiten im Internet unter miners-rock.de.

  1. Vertragsabschluss

    Jede Bestellung von Waren und Tickets stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar (Angebot) Nachdem der Besteller eine Bestellung aufgegeben hat, schickt MR dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt zugleich die Annahme des Angebots dar (Vertragsabschluss). Sollte der Besteller innerhalb einer Bindungsfrist von 2 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und Feiertage) nach Aufgabe der Bestellung keine Bestellbestätigung erhalten haben, erlischt das Angebot.

    Vertragspartner des Bestellers beim Kauf von Waren und Tickets ist die MINER’S ROCK UG (haftungsbeschränkt), Danziger Str. 2, D-38642 Goslar.

    Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

  2. Gesetzliches Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verbraucher

    Beim Erwerb von Tickets (§ 3) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass die nachfolgende Widerrufsbelehrung insoweit nicht gilt. Jede Bestellung von Tickets verpflichtet daher mit Vertragsabschluss zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
    Für Kaufverträge über Waren steht Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht, wenn neben den Waren zugleich Tickets gekauft werden, nur für den Kauf der Waren.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MINER' S ROCK, Danziger Str. 2, 38642 Goslar; E-Mail-Adresse: shop@miners-rock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

  1. Lieferung

    Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung ab dem Lager von MR an die vom Besteller angegebene Lieferadresse nach Eingang der Zahlung des Gesamtpreises (§ 6). Sofern MR während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird der Besteller darüber per E-Mail informiert. Falls der Vertragspartner des Bestellers (§ 3) ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Produkte nicht in der Lage ist, ist er dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.

    Der Besteller trägt die Versandkosten nach Maßgabe seiner Bestellung. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Besteller zusätzlich die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

  2. Zahlungsart- und Zahlungsverzug

    Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse oder – soweit diese Zahlungsmodalitäten im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt werden – auch per PayPal oder Sofortüberweisung zahlen. Der Gesamtpreis der Bestellung inkl. der bei der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten und etwaigen Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr) ist mit Vertragsabschluss fällig.

  3. Umsatzsteuer

    Alle Preise enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer. Bei Tickets wird eine im Ticketpreis enthaltene inländische oder ausländische Umsatzsteuer auf den Tickets ausgewiesen.

  4. Vorbehalt des Eigentums

    Das Eigentum an dem gelieferten Produkt geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Besteller über.

  5. Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

    • Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn

      • gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

      • das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf

      • der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay)

      • die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen

    • Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen.

  6. Einlass; Einlasskontrolle

    • Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nicht mehr gewährt.

    • Bei manchen Veranstaltungen kann ein Festivalbändchen (im Folgenden „Wristband“ genannt) zum Einsatz kommen. In diesem Fall wird beim ersten Einlass die die Karte an der Bandausgabe gegen das Wristband eingetauscht und die Eintrittskarte entwertet. Besuchern, die bei diesen Veranstaltungen das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Wristband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene, defekte oder verlorene Wristbands verlieren ihre Gültigkeit.

    • Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 11, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

  7. Verbotene Gegenstände

    • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten;

      • Glasflaschen jeder Art / PET Flaschen / Trinkhörner / Dosen / sonstige Trinkbehälter

      • CS-Gas / Pfefferspray

      • Nietenarm- / halsbänder / Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm / Ketten / Patronengürtel

      • Fahnenstangen / Stöcke / sogenannte Selfie-Sticks / gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

      • eigene Lebensmittel / Hartverpackungen / Kühltaschen / sonstige schwere Behältnisse

      • Tiere / Haustiere

      • Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)

      • Fackeln / pyrotechnische Gegenstände / Wunderkerzen / Himmelslaternen / Brandbeschleuniger / Drohnen

      • Vuvuzelas / Megaphone

      • Shirts von Bands mit rechtsradikalem Hintergrund / verbotenen Symbolen

      • ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

    • Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

  8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

    • Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Haus- bzw. Veranstaltungsgeländeordnung sowie die Besucher- und Parkordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

      Besuchern ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände:

      • verbotene Gegenstände (Ziff. 11.1) mitzuführen,

      • körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

      • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

      • außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

      • bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

      • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, iPads etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt.

      • Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Traversen oder ähnliches zu klettern.

    • Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

    • Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 10.3, 11 und 12.1., 12.2. verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem MINER’S-ROCK-Open-Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

    • Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder das Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

  9. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

    • Wird eine MINER’S-ROCK-Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

    • Die MINER’S-ROCK-Veranstaltungen werden bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

    • Ein Ticket berechtigt zum Besuch der Veranstaltung. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Auftritte oder Programmpunkte, Streichung einzelner Auftritte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.miners-rock.de bekannt geben.

  10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

    Dem Besucher ist bewusst, dass bei MINER’S-ROCK-Veranstaltungen, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl des individuellen Veranstaltungsortes dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor der Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

  11. Jugendschutz

    • Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

    • Kinder und Jugendliche im Alter von bis zu 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

    • Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nicht mehr auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.

    • Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

  12. Haftungsbegrenzung

    Für leichte Fahrlässigkeit haftet MR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet MR jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. MR haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

    Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MR, haftet MR unbeschränkt.

    Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

    Haftungsbegrenzungen des Veranstalters (§ 1) können sich aus den beim Ticketkauf vereinbarten allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben.

  13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).Der alleinige Erfüllungsort gegenüber Unternehmen i.S.v. § 14 BGB ist Goslar für alle für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen. Für Kaufleute ist Goslar ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten; der Vertragspartner des Bestellers (§ 3) behält sich jedoch das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.